Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stehe ich bereits seit mehreren Jahren für die Beratung und die gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts zur Seite.
Hierzu gehören insbesondere:
- Verhandlungen im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung und Überprüfung von Aufhebungsvereinbarungen
- Rechtsbeistand bei Kündigungen
- Rechtsbeistand im Rahmen eines Betriebsübergangs
- Gestaltung von neuen Arbeitsverträgen
- Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen
- Fragen zu arbeitsrechtlichen Wettbewerbsklauseln
- Gestaltung von Geschäftsführerverträgen und Fragen rund um die Geschäftsführerhaftung
- Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit
- Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzprozessen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn-, Provisions- und Zeugnisansprüchen
Durch Erfahrungswerte im Rahmen meiner Beratungstätigkeit in den letzten Jahren auf Arbeitgeber- und auch auf Arbeitnehmerseite, biete ich eine vorausschauende und umfassende Beratung unter Berücksichtigung von Nebenrechtsgebieten des Arbeitsrechts, sodass im Rahmen Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung auch sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Aspekten Rechnung getragen wird.